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Informationsschreiben betreffend die Berichterstattung 2024 an die Aufsichtsbehörden sowie gesetzliche Neuerungen (Vorsorgeeinrichtungen) [korrigierte Fassung vom 3. Februar 2025]

Wir orientieren Sie mit dem vorliegenden Schreiben über die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen im Bereich der Beruflichen Vorsorge und geben Ihnen gleichzeitig weitere Hinweise für die Berichterstattung 2024.

Wir wurden darauf hingewiesen, dass die an unsere Kunden postalisch versendete Version einen Fehler beinhaltet: Auf der ersten Seite beträgt der maximale Grenzlohn per 1. Januar 2025 richtigerweise CHF 136'080. Wir bedauern den Fehler und bitten Sie, den korrekten Betrag zu verwenden.