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Aufsichtspraxis der Konferenz der Direktaufsichtsbehörden bei Annex-Stiftungen (FZ & 3a), Merkblatt «Anlageerweiterungen»

Die OAK BV veröffentlichte am 2. September 2022 die «Mitteilungen der OAK BV betreffend Wertschriftensparen bei Freizügigkeitseinrichtungen». Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden begrüsst verschiedene Aspekte der Mitteilungen 02/2022. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Merkblatt «Anlageerweiterungen», welches im März 2021 durch die Direktaufsichtsbehörden zur Gewährleistung einer einheitlichen Aufsichtspraxis verabschiedet wurde. Ergänzend beinhaltet dieses Merkblatt Bestimmungen zum Zweck der Erhaltung des Vorsorgeschutzes der Destinatäre und zur Vermeidung von unkalkulierbaren Haftungsrisiken für die beaufsichtigten Freizügigkeitseinrichtungen. Das Merkblatt kann auf der Homepage der Konferenz (https://www.konferenz-bvg-aufsicht-stiftungen.ch/merkblaetter-und-formulare/berufliche-vorsorge) sowie nachstehend abgerufen werden.

Im Falle von Widersprüchen geht die bestehende einheitliche Aufsichtspraxis vor.