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Änderung der Ordnung über die berufliche Vorsorge vom 23. Januar 2012

In Folge Einführung Art. 53e bis BVG wurde im Anhang der Ordnung über die berufliche Vorsorge vom 23. Januar 2012 unter Ziffer 2 eine neue Gebührenkategorie mit dem Buchstaben t) eingeführt. Diese Anpassung gilt ab dem 1. Juli 2025.

 

Die Publikation im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt erfolgt am 18. Juni 2025, im Amtsblatt des Kantons Basel-Landschaft am 19. Juni 2025. Die neu eingeführte Gebührenkategorie betrifft die Übertragung von Rentnerbeständen. Der Gebührenrahmen beträgt CHF 1'000 bis 20'000 und wird nach Aufwand berechnet. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unten zum Download.