BL BS

BSABB
BVG- und Stiftungsaufsicht
beider Basel

Vorsorgeeinrichtungen

Fusion

Vorsorgeeinrichtungen können fusionieren. Es handelt sich dabei um einen sehr komplexen Vorgang in einem streng formalisierten Verfahren. Grundlage für die erforderliche Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bilden zahlreiche Dokumente und Berichte. 

Die Aufsichtsbehörde muss dabei den Sachverhalt nach dem Untersuchungsgrundsatz vertieft abklären und sich insbesondere darüber versichern, dass die Rechte der Destinatäre gewahrt werden. Diesen gegenüber bestehen verschiedene Informationspflichten. Deren Erfüllung ist im Laufe des Verfahrens von der betroffenen Vorsorgeeinrichtung gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Bei (geplanten) Fusionen empfiehlt es sich, frühzeitig mit der BSABB das Vorgehen abzusprechen und abzuklären, wann welche Unterlagen einzureichen sind. Wir stehen gerne für Vorbesprechungen zur Verfügung.