BL BS

BSABB
BVG- und Stiftungsaufsicht
beider Basel

Vorsorgeeinrichtungen

Rechnungslegung

Die Vorsorgeeinrichtung muss der BSABB jährlich Bericht erstatten über ihre Tätigkeit. Die vollständige Berichterstattung umfasst folgende Unterlagen:

  • vom obersten Organ genehmigte Bilanz und Betriebsrechnung mit Vorjahreszahlen und Anhang
  • das Protokoll betreffend Genehmigung der Jahresrechnung
  • den Bericht der Revisionsstelle
  • den periodischen Bericht des versicherungstechnischen Experten
  • allfällige weitere einverlangte Unterlagen

Die Jahresrechnung ist nach den Fachempfehlungen für Rechnungslegung SWISS GAAP FER 26 zu erstellen. Sie hat die tatsächliche finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtung darzustellen (Art. 47 BVV2). Für die Besonderheiten bei patronalen Wohlfahrtsfonds ohne reglementarische Leistungsversprechen beachten Sie bitte das Merkblatt der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden.

Die Einreichungsfrist beträgt längstens 6 Monate ab Rechnungsabschluss, in der Regel ist dies der 30. Juni des Folgejahres. Die Berichterstattung erfolgt rechtzeitig, wenn die vollständigen Unterlagen am letzten Tag der Frist bei der BSABB eingetroffen sind. Wir weisen darauf hin, dass zu spät eingereichte Unterlagen eine kostenpflichtige Mahnung auslösen können.

Allfällige Fristerstreckungsgesuche sind rechtzeitig, schriftlich und begründet einzureichen. Keine Fristerstreckungen werden bei tatsächlicher oder drohender Unterdeckung bzw. bei Gefährdung der Sicherheit und Fortführung der Vorsorgeeinrichtung gewährt.