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Geänderte Gebührenordnungen per 1. Januar 2023

Per 1. Januar 2023 erhöht die BSABB die Gebühren für Berichterstattungen des Geschäftsjahres 2022 (Abschluss Geschäftsjahr im Jahr 2022) und später. Für die Berichterstattungen 2021 gilt der bisherige Gebührentarif.

Die geänderten Gebührenordnungen sind auf unserer Webpage abrufbar.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Mitteilung zur Gebührenerhöhung sowie dem FAQ.