Seit dem 1. Januar 2024 sind neue Bestimmungen zur Übernahme von Rentnerbeständen und rentnerlastigen Beständen in Kraft. Diese Gesetzesänderung haben die Aufsichtsbehörden zum Anlass genommen, ihre Praxis im Zusammenhang mit Rentnerbeständen und Rentnerübernahmen schriftlich festzuhalten. Das Merkblatt zeigt das Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Rechtsinstituten und den darin verankerten unterschiedlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörde auf.